Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– KI Experten Schmehrer & Bär GbR –
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KI Experten Schmehrer & Bär GbR
Stand: 01. Dezember 2024
Inhalt
- Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich und Zielgruppe der AGB
1.2 Ausschließlichkeit der AGB und Abweichungen
1.3 Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Produkte
1.4 Vorrang von individuellen Vereinbarungen - Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit
2.2 Gültigkeitsdauer der Angebote und Angebotsannahme
2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen
2.4 Mitwirkungspflicht des Kunden - Leistungsumfang und Leistungserbringung
3.1 Festlegung des Leistungsumfangs
3.2 Spezifikationen und Open-Source-Komponenten
3.3 Technische Implementierungsentscheidungen
3.4 Nutzungsrechte und Verbleib der Lösungen beim Anbieter
3.5 Änderungsmanagement im Projektverlauf
3.6 Umgang mit Projektabbrüchen und größeren Änderungen
3.7 Übermittlung von Daten an Drittanbieter - Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Nettopreise und Mehrwertsteuer
4.2 Zahlungsfristen und Skonto
4.3 Regelungen für fortlaufende Gebühren (z. B. Wartung, Hosting)
4.4 Verzugszinsen und Mahnkosten
4.5 Zahlungspflichten bei Zahlungsverzug
4.6 Kündigungsregelungen für fortlaufende Leistungen
4.7 Reaktionen auf Nichtnutzung oder Inaktivität - Konzeption und Machbarkeit
5.1 Konzeptionsphase und Prüfungen auf Machbarkeit
5.2 Änderungen und Anpassungen nach technischer Prüfung - Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang
6.1 Regelungen zur Lieferung und dem Bereitstellungszeitpunkt
6.2 Abnahmeverfahren und Abnahmefrist für den Kunden
6.3 Gefahrübergang bei Abnahme
6.4 Folgen bei Projektabbruch oder Nutzungsstopp - Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung
7.2 Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte
7.3 Einschränkungen bei Zahlungsverzug
7.4 Schadensersatz bei Verletzung von Nutzungsrechten
7.5 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug oder Inaktivität - Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung
8.1 Nacherfüllung und Mängelansprüche
8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden
8.3 Haftungsausschluss für Open-Source-Komponenten
8.4 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
8.5 Haftungsausschluss für indirekte und Folgeschäden
8.6 Entfall von Ansprüchen bei unerlaubten Änderungen
8.7 Haftung für Drittanbieter - Haftung für Ausfälle und technische Einschränkungen
9.1 Haftung für technische Ausfälle und Drittanbieter-Einschränkungen
9.2 Haftungsausschluss für unautorisierte Änderungen durch den Kunden
9.3 Haftungsausschluss für Updates und Wartungsarbeiten
9.4 Service-Level-Vereinbarung (SLA) für Hosting und Monitoring - Verjährung und Gewährleistung
10.1 Verjährung von Sach- und Rechtsmängelansprüchen
10.2 Verjährung bei Schadensersatzansprüchen - Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Vertraulichkeitspflicht für Kundeninformationen
11.2 Schutzpflicht des Kunden für vertrauliche Anbieterinformationen
11.3 Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
11.4 Datensicherungspflicht des Kunden
11.5 Vertragsstrafe bei Vertraulichkeitsverstößen
11.6 Verschwiegenheitspflicht über interne Verfahren und Technologien
11.7 Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung - Anpassungen und Änderungen der AGB
12.1 Anpassungen durch gesetzliche und technische Änderungen
12.2 Benachrichtigungspflicht bei Änderungen und Widerspruchsrecht - Schlussbestimmungen
13.1 Salvatorische Klausel und Ersatz unwirksamer Bestimmungen
13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB
13.4 Konkludente Zustimmung bei Vertragsänderungen
Anhang 1: Ergänzende Hinweise und rechtliche Anmerkungen
Anhang 2: Erläuterungen zur Verjährungsfrist und Gewährleistungsrechte
Anhang 3: Hinweise zur Datensicherheit und Verarbeitung personenbezogener
Daten - Schlussformulierung
- Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich und Zielgruppe der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der KI Experten Schmehrer & Bär
GbR (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden. Die AGB richten sich
ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im
Sinne des § 310 Abs. 1 BGB sind. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im
Sinne des § 13 BGB.
1.2 Ausschließlichkeit der AGB und Abweichungen
Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich
zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Produkte
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die der Anbieter im
Rahmen seiner Geschäftstätigkeit anbietet. Dazu zählen insbesondere die
Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von KI-basierten Lösungen und
Automatisierungen, IT-Beratungsleistungen sowie Hosting- und Monitoring-Dienste,
wie im jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung spezifiziert.
1.4 Vorrang von individuellen Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden im
Einzelfall getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen), haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des
Anbieters maßgeblich, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird. - Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit
Alle Angebote der KI Experten Schmehrer & Bär GbR sind freibleibend und
unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der
Anbieter behält sich vor, Angebote jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern
oder zurückzuziehen, solange keine schriftliche Annahmeerklärung des Kunden
vorliegt.
2.2 Gültigkeitsdauer der Angebote und Angebotsannahme
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für eine Dauer von 14 Tagen ab
Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die
Annahme des Angebots schriftlich bestätigt oder durch Bereitstellung der
vereinbarten Leistung konkludent erklärt.
2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen
Der Anbieter behält sich an allen Angebotsunterlagen, Konzepten, technischen
Dokumentationen sowie Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sämtliche
Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche
Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich
gemacht werden.
2.4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die ordnungsgemäße Erfüllung der
Vertragsleistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Testdaten rechtzeitig
und in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass
diese vollständig und aktuell sind. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für
Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unvollständige
Mitwirkung entstehen. - Leistungsumfang und Leistungserbringung
3.1 Festlegung des Leistungsumfangs
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der
Auftragsbestätigung. Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere die
Beratung, Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-basierten Systemen
und Automatisierungen. Details und Spezifikationen werden mit dem Kunden
festgelegt und können projektabhängig variieren.
3.2 Spezifikationen und Open-Source-Komponenten
Der Anbieter setzt bei der Leistungserbringung geeignete Open-Source
Komponenten ein, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die
Nutzung und Implementierung solcher Komponenten erfolgt gemäß den jeweiligen
Lizenzbedingungen. Der Kunde erkennt an, dass sich die Spezifikationen und
Funktionen aufgrund der technischen Eigenschaften dieser Software anpassen
können.
3.3 Technische Implementierungsentscheidungen
Der Anbieter behält sich das alleinige Recht vor, die für die Leistungserbringung
eingesetzten technischen Tools und Methoden nach eigenem Ermessen zu wählen,
einschließlich der Nutzung von Open-Source-Software oder anderen automatisierten
Prozessen. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Einblick in die eingesetzten
Technologien oder auf Informationen über deren technische Grundlagen, sofern dies
nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Nutzungsrechte und Verbleib der Lösungen beim Anbieter
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entwickelten Lösungen und
Automatisierungen ein. Die entwickelten Programme und Systeme verbleiben auf
den Servern des Anbieters, der für die Wartung, Aktualisierung und Optimierung
verantwortlich ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Rechte,
einschließlich Eigentums- und Nutzungsrechte an entwickelten Lösungen, Konzepten
und Zwischenergebnissen, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält lediglich ein
nicht exklusives, widerrufliches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Leistung.
3.5 Änderungsmanagement im Projektverlauf
Änderungen und Anpassungen des Leistungsumfangs, die im Projektverlauf
erforderlich werden und über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehen, werden
gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt und schriftlich dokumentiert. Die hieraus
entstehenden zusätzlichen Aufwände werden gesondert berechnet und sind vorab zu
bestätigen.
3.6 Umgang mit Projektabbrüchen und größeren Änderungen
Sollte das Projekt aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, vorzeitig
beendet oder in seinem Umfang erheblich geändert werden, ist der Anbieter
berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten dem
Kunden in Rechnung zu stellen. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projekts oder
wesentlichen Änderungen des Projektumfangs aufgrund von Kundenentscheidungen
erfolgt eine Abrechnung des bis dahin angefallenen Arbeitsaufwands auf Basis der
vertraglich vereinbarten Stundensätze oder eines angemessenen Pauschalbetrags.
Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Vergütung für vereinbarte, jedoch noch
nicht erbrachte Leistungen zu verlangen, sofern durch den Abbruch oder die
Änderung Ressourcen- oder Planungskosten entstanden sind.
3.7 Übermittlung von Daten an Drittanbieter
Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene und sensible Daten des Kunden im
Rahmen der Vertragserfüllung an Drittanbieter weiterzugeben, einschließlich solcher
mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR). Der Anbieter stellt sicher, dass die Datenübermittlung nur
an Drittanbieter erfolgt, die geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
zum Schutz der Daten nachweisen können und die Datenschutzbestimmungen
gemäß der DSGVO oder gleichwertigen Regelungen einhalten. Dies umfasst
insbesondere den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28
DSGVO. - Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Nettopreise und Mehrwertsteuer
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten
die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den vereinbarten
Leistungsumfang.
4.2 Zahlungsfristen und Skonto
Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zu zahlen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart
wurden. Bei fortlaufenden Leistungen wie Hosting, Wartung oder Monitoring wird die
Vergütung monatlich fällig.
4.3 Regelungen für fortlaufende Gebühren (z. B. Wartung, Hosting)
Die monatlichen Gebühren werden unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die erstellte Lösung aktiv nutzt, solange der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen bereitstellt und der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Als Bereitstellung gilt auch, wenn die technischen Kapazitäten, die für die Nutzung der Lösung notwendig sind (z. B. Hosting, Speicherung, Überwachung), vorgehalten werden.
Sollte der Kunde auf eigene Veranlassung die Nutzung der Lösung einstellen oder das Projekt abbrechen, bleibt die Zahlungspflicht für die fortlaufenden Gebühren bis zur ordnungsgemäßen Kündigung bestehen.
4.4 Verzugszinsen und Mahnkosten
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288
Abs. 2 BGB zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor,
bei Zahlungsverzug weitere Forderungen geltend zu machen, insbesondere Kosten
für Mahnungen und Inkasso.
4.5 Zahlungspflichten bei Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der fortlaufenden Leistungen nach schriftlicher Ankündigung vorübergehend auszusetzen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Der Anbieter behält sich vor, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist den Vertrag fristlos zu kündigen und die vertraglich gewährten Nutzungsrechte zu widerrufen.
4.6 Kündigungsregelungen für fortlaufende Leistungen
Der Vertrag über fortlaufende Leistungen hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
4.7 Reaktionen auf Nichtnutzung oder Inaktivität
Die monatlichen Gebühren bleiben auch dann fällig, wenn der Kunde die bereitgestellten Leistungen nicht nutzt oder nicht auf den Anbieter reagiert, sofern der Anbieter die vertraglichen Leistungen weiterhin erbringt oder technisch bereitstellt.
Sollte der Kunde wiederholt nicht auf Kontaktanfragen des Anbieters reagieren, bleibt der Vertrag dennoch gültig. Die Zahlung der Rechnungen gilt als Zustimmung zur Fortführung des Vertrags. - Konzeption und Machbarkeit
5.1 Konzeptionsphase und Prüfungen auf Machbarkeit
Die angebotenen Lösungen und Automatisierungen werden basierend auf den
Anforderungen des Kunden konzipiert. Die Machbarkeit der Lösung wird in einer
ersten Konzeptionsphase geprüft und etwaige Einschränkungen oder technische
Anpassungen werden frühzeitig besprochen.
5.2 Änderungen und Anpassungen nach technischer Prüfung
Sollten sich im Verlauf des Projekts technische Einschränkungen oder
Umsetzbarkeitsprobleme ergeben, wird der Kunde darüber umgehend informiert.
Anpassungen am Projektumfang werden mit dem Kunden abgestimmt und falls
erforderlich, in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Etwaiger zusätzlicher
Aufwand oder Mehrarbeiten, die aufgrund dieser Anpassungen erforderlich werden,
werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. - Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang
6.1 Regelungen zur Lieferung und dem Bereitstellungszeitpunkt
Die Bereitstellung und Übergabe der Leistungen erfolgt nach individueller
Vereinbarung mit dem Kunden und grundsätzlich bei Fertigstellung der vereinbarten
Leistung. Verzögerungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder durch
den Kunden zu vertretenden Umständen können den Bereitstellungszeitpunkt
anpassen.
6.2 Abnahmeverfahren und Abnahmefrist für den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach
Bereitstellung zu testen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb
dieser Frist keine Rückmeldung oder Rüge durch den Kunden, gilt die Leistung als
abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen.
6.3 Gefahrübergang bei Abnahme
Mit der Bereitstellung und Freigabe der Leistung geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Kunden
über.
6.4 Folgen bei Projektabbruch oder Nutzungsstopp
Im Falle eines Projektabbruchs durch den Kunden bleibt der Vertrag über fortlaufende Leistungen (z. B. Hosting, Überwachung, Wartung) unberührt und läuft bis zur fristgerechten Kündigung weiter.
Der Anbieter ist berechtigt, weiterhin monatliche Gebühren in Rechnung zu stellen, sofern die technischen Ressourcen bereitgestellt werden und der Kunde die erbrachte Leistung nicht schriftlich abgelehnt hat. - Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung
Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen gelieferten Leistungen und Produkten
bis zur vollständigen Zahlung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung
bestehenden Forderungen vor.
7.2 Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom
Anbieter entwickelten Lösungen und Programmen. Die Nutzung ist auf die vertraglich
vereinbarten Zwecke beschränkt und darf ohne Zustimmung des Anbieters nicht an
Dritte weitergegeben werden.
7.3 Einschränkungen bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der
entwickelten Lösungen einzuschränken oder vollständig zu widerrufen. Der Anbieter
informiert den Kunden über die Einschränkung und setzt ihm eine Frist zur Zahlung.
7.4 Schadensersatz bei Verletzung von Nutzungsrechten
Sollte der Kunde gegen die festgelegten Nutzungsrechte verstoßen, insbesondere
die Software unberechtigt an Dritte weitergeben oder für nicht vereinbarte Zwecke
nutzen, ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50 % in Höhe des
Vertragspreises zu verlangen und das Nutzungsrecht fristlos zu widerrufen.
7.5 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug oder Inaktivität
Bei Zahlungsverzug oder Inaktivität des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der bereitgestellten Lösung einzuschränken oder vorübergehend zu deaktivieren. Eine vollständige Deaktivierung erfolgt nur nach einer schriftlichen Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag nach dreimonatigem Zahlungsverzug oder wiederholtem Kontaktabbruch fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind alle bis dahin offenen Forderungen sofort fällig. - Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung
8.1 Nacherfüllung und Mängelansprüche
Der Anbieter leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für Mängel
der erbrachten Leistungen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch
Nachbesserung oder Neulieferung.
8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich auf offensichtliche
Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung zu
rügen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, erlöschen die Mängelansprüche.
8.3 Haftungsausschluss für Open-Source-Komponenten
Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Mängel, die auf der Funktionalität
der verwendeten Open-Source-Komponenten beruhen. Der Anbieter übernimmt
zudem keine Verantwortung für die langfristige Verfügbarkeit, Pflege oder
Aktualisierung der eingesetzten Open-Source-Tools. Sollten diese Komponenten
nicht länger von der jeweiligen Open-Source-Community oder durch externe Anbieter
unterstützt werden, ist der Anbieter nicht verpflichtet, alternative Lösungen ohne
zusätzliche Vergütung bereitzustellen.
8.4 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
8.5 Haftungsausschluss für indirekte und Folgeschäden
Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich
entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverlust, es sei denn,
diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.6 Entfall von Ansprüchen bei unerlaubten Änderungen
Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz entfallen, wenn der Kunde
eigenmächtig Änderungen, Anpassungen oder Konfigurationen an der Software
vorgenommen hat, ohne den Anbieter zu informieren oder dessen Zustimmung
einzuholen.
8.7 Haftung für Drittanbieter
Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen Datenschutz- oder
Sicherheitsbestimmungen durch beauftragte Drittanbieter, sofern der Anbieter
nachweisen kann, dass er bei der Auswahl und Beauftragung des Drittanbieters die
erforderliche Sorgfalt angewandt hat und alle zumutbaren Maßnahmen zur
Sicherstellung der Datenschutzkonformität getroffen wurden. Der Anbieter bleibt
verantwortlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden.
Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch
Drittanbieter verursacht werden, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit des
Anbieters begünstigt wurden. - Haftung für Ausfälle und technische Einschränkungen
9.1 Haftung für technische Ausfälle und Drittanbieter-Einschränkungen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Unterbrechungen oder
Einschränkungen der bereitgestellten Lösung, unabhängig davon, ob diese durch
technische Störungen bei Drittanbietern, Netzwerkprobleme, technische
Einschränkungen der verwendeten Software oder durch eigenes Verschulden, z.B.
im Rahmen von Updates oder Wartungsarbeiten, entstehen. Jegliche Haftung für
Schäden und Kosten, die durch solche Ausfälle oder Unterbrechungen entstehen, ist
ausgeschlossen.
9.2 Haftungsausschluss für unautorisierte Änderungen durch den
Kunden
Schäden oder Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung, unerlaubte
Eingriffe oder Änderungen am System seitens des Kunden oder durch Dritte, die
nicht vom Anbieter autorisiert wurden, entstehen, schließen die Haftung des
Anbieters aus.
9.3 Haftungsausschluss für Updates und Wartungsarbeiten
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die während
oder infolge von Updates und Wartungsarbeiten entstehen. Alle Wartungsarbeiten
erfolgen im Einklang mit den branchenüblichen Standards.
9.4 Service-Level-Vereinbarung (SLA) für Hosting und Monitoring
Der Anbieter stellt Hosting und Monitoring der Lösungen im Rahmen der
branchenüblichen Verfügbarkeit bereit, ohne eine dauerhafte oder
unterbrechungsfreie Bereitstellung zu garantieren. Wartungsarbeiten oder
unvorhergesehene technische Störungen können zu vorübergehenden
Unterbrechungen führen. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle und Kosten, die durch
planmäßige Wartungsarbeiten oder technisch notwendige Updates entstehen und ist
bemüht, Störungen während der regulären Geschäftszeiten zu beheben. - Verjährung und Gewährleistung
10.1 Verjährung von Sach- und Rechtsmängelansprüchen
Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach
Bereitstellung der Leistung bzw. Abnahme, es sei denn, es handelt sich um
vorsätzlich verschuldete Mängel.
10.2 Verjährung bei Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden
unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen und sind von der einjährigen
Verjährungsfrist ausgenommen. - Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Vertraulichkeitspflicht für Kundeninformationen
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen, die im Rahmen
des Vertragsverhältnisses vom Kunden erhalten werden, ausschließlich zur
Vertragserfüllung zu nutzen und unbefugt Dritten nicht zugänglich zu machen.
11.2 Schutzpflicht des Kunden für vertrauliche Anbieterinformationen
Beide Parteien sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
weitere anwendbare Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten
nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke zu verarbeiten.
11.3 Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen
vertraulichen Informationen des Anbieters nur zur vertraglich festgelegten Nutzung zu
verwenden und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Einsatz unserer
Lösungen, wie ein KI-Chatbot auf seiner Webseite den geltenden rechtlichen
Anforderungen entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung
geeigneter Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für Endnutzer.
11.4 Datensicherungspflicht des Kunden
Der Kunde ist für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten
verantwortlich, insbesondere vor und nach Wartungsarbeiten. Eine Datensicherung
sollte mindestens einmal täglich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass
aktuelle Daten im Falle eines Datenverlusts wiederhergestellt werden können. Der
Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch eine unzureichende
Datensicherung seitens des Kunden verursacht werden.
11.5 Vertragsstrafe bei Vertraulichkeitsverstößen
Bei einem Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser AGB ist
der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € verpflichtet.
Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe
mindert nicht das Recht des Anbieters, weitergehenden Schadensersatz für
entstandene Schäden geltend zu machen.
11.6 Verschwiegenheitspflicht über interne Verfahren und
Technologien
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationen über die für die Leistungserbringung
eingesetzten Technologien und Verfahren des Anbieters an Dritte weiterzugeben.
Dazu gehören alle eingesetzten Software-Tools und internen Arbeitsmethoden, die
nicht explizit Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung sind.
11.7 Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass personenbezogene
und sensible Daten zur Vertragserfüllung an Drittanbieter, einschließlich solcher
außerhalb der EU/EWR, übermittelt werden dürfen. Der Anbieter informiert den
Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Drittanbieter und deren Standorte, sofern
keine berechtigten Interessen des Anbieters entgegenstehen. Die Einwilligung gilt für
die gesamte Vertragslaufzeit, kann jedoch bei berechtigten Gründen schriftlich
widerrufen werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, alternative Drittanbieter
einzusetzen, falls der Kunde Einspruch erhebt, es sei denn, dies ist technisch oder
wirtschaftlich zumutbar. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. - Anpassungen und Änderungen der AGB
12.1 Anpassungen durch gesetzliche und technische Änderungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen oder zu ändern, sofern
dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder zur
Wahrung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs erforderlich ist.
12.2 Benachrichtigungspflicht bei Änderungen und Widerspruchsrecht
Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gelten die
Änderungen als akzeptiert. - Schlussbestimmungen
13.1 Salvatorische Klausel und Ersatz unwirksamer Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahekommt.
13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) anzupassen, sofern dies durch rechtliche, wirtschaftliche oder technische
Veränderungen erforderlich wird. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden
dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt.
Falls der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der
Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Anbieter
wird den Kunden auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines ausbleibenden
Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Für den Fall eines rechtzeitigen Widerspruchs
ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu
kündigen.
13.4 Konkludente Zustimmung bei Vertragsänderungen
Zahlungen des Kunden, die nach Bekanntgabe einer Vertragsänderung erfolgen, werden als stillschweigende Zustimmung zu den neuen Bedingungen angesehen.
Sollte der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang einer Mitteilung über Vertragsänderungen keine Einwände erheben oder den Vertrag nicht kündigen, tritt die Änderung automatisch in Kraft.
Anhang 1: Ergänzende Hinweise und rechtliche
Anmerkungen
Anmerkung zur Verwendung der AGB im B2B-Bereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Verträge zwischen
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorgesehen. Sie sind nicht auf
Verbraucherverträge anwendbar und berücksichtigen die rechtlichen Besonderheiten
des B2B-Geschäftsverkehrs.
Haftungsausschluss bei der Nutzung von Open-Source-Komponenten
Der Anbieter setzt Open-Source-Software ein, deren Lizenzbedingungen und
Funktionalitäten teilweise außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters
liegen. Kunden erkennen an, dass Einschränkungen, die auf der Nutzung von Open
Source-Software beruhen, nicht der Haftung des Anbieters unterliegen.
Anhang 2: Erläuterungen zur Verjährungsfrist und
Gewährleistungsrechte
Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt in der Regel ein Jahr ab
Bereitstellung bzw. Abnahme, sofern im Vertrag keine abweichenden Fristen
vereinbart wurden. Ausgenommen von der verkürzten Verjährungsfrist sind
Mängelansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
Erweiterte Haftungsbeschränkung bei Digitalisierung und KI-Lösungen
Für Schäden und Ansprüche, die durch die Nutzung von Technologien mit
experimentellem Charakter wie künstlicher Intelligenz (KI) und digitaler
Automatisierung entstehen, übernimmt der Anbieter eine Haftung im Rahmen der
gesetzlich zwingenden Vorschriften. Da sich die zugrunde liegenden Technologien
kontinuierlich weiterentwickeln, können Haftungen und Mängelansprüche nur für klar
definierte und dokumentierte Funktionalitäten übernommen werden, die bei
Vertragsabschluss in die Spezifikationen aufgenommen wurden.
Anhang 3: Hinweise zur Datensicherheit und
Verarbeitung personenbezogener Daten
Datensicherheit
Der Anbieter verpflichtet sich, die jeweils aktuellen und angemessenen technischen
und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit
einzuhalten. Insbesondere werden Daten nur nach den aktuellen Standards
verschlüsselt übertragen und gegen unbefugte Zugriffe gesichert.
Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO
Sowohl der Anbieter als auch der Kunde sind verpflichtet, die Regelungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils anwendbaren nationalen
Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, schließen die Parteien
einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag, um die Sicherheit und Vertraulichkeit
der personenbezogenen Daten sicherzustellen, die im Rahmen der
Vertragsbeziehung verarbeitet werden.
Verantwortlichkeiten im Rahmen der Datenverarbeitung
Im Falle von Drittanbietern, die zur Bereitstellung der vertraglich geschuldeten
Leistungen herangezogen werden, bleibt der Anbieter verpflichtet, sicherzustellen,
dass die Datenschutzanforderungen auch durch diese Subunternehmen eingehalten
werden. Kunden werden über die Verarbeitung ihrer Daten durch Drittanbieter
informiert und können gegen die Einbindung einzelner Drittanbieter Einspruch
einlegen, sofern berechtigte Interessen bestehen. - Schlussformulierung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI Experten Schmehrer & Bär GbR
treten mit dem genannten Datum in Kraft und gelten für alle Vertragsabschlüsse ab
diesem Zeitpunkt. Jegliche Anpassungen oder Änderungen der AGB, die durch
gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Notwendigkeiten erforderlich werden, werden
den Kunden rechtzeitig zur Kenntnis gebracht und treten einen Monat nach
Bekanntgabe in Kraft, sofern der Kunde keine Einwände erhebt.
Diese AGB sowie alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz
der KI Experten Schmehrer & Bär GbR.