KI Experten Schmehrer & Bär
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – KI Experten Schmehrer & Bär GbR –
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KI Experten Schmehrer & Bär GbR Stand: 01. Dezember 2024
Inhalt
- Geltungsbereich 1.1 Anwendungsbereich und Zielgruppe der AGB 1.2 Ausschließlichkeit der AGB und Abweichungen 1.3 Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Produkte 1.4 Vorrang von individuellen Vereinbarungen
- Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit 2.2 Gültigkeitsdauer der Angebote und Angebotsannahme 2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen 2.4 Mitwirkungspflicht des Kunden 2.5 Zahlung bei Verhinderung der Fertigstellung durch den Kunden
- Leistungsumfang und Leistungserbringung 3.1 Festlegung des Leistungsumfangs 3.2 Spezifikationen und Open-Source-Komponenten 3.3 Technische Implementierungsentscheidungen 3.4 Nutzungsrechte und Verbleib der Lösungen beim Anbieter 3.5 Änderungsmanagement im Projektverlauf 3.6 Umgang mit Projektabbrüchen und größeren Änderungen 3.7 Übermittlung von Daten an Drittanbieter
- Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Nettopreise und Mehrwertsteuer 4.2 Zahlungsfristen und Skonto 4.3 Regelungen für fortlaufende Gebühren (z. B. Wartung, Hosting) 4.4 Verzugszinsen und Mahnkosten 4.5 Zahlungspflichten bei Zahlungsverzug 4.6 Kündigungsregelungen für fortlaufende Leistungen 4.7 Reaktionen auf Nichtnutzung oder Inaktivität
- Konzeption und Machbarkeit 5.1 Konzeptionsphase und Prüfungen auf Machbarkeit 5.2 Änderungen und Anpassungen nach technischer Prüfung 5.3 Einschränkungen durch technische oder systembedingte Faktoren
- Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang 6.1 Regelungen zur Lieferung und dem Bereitstellungszeitpunkt 6.2 Abnahmeverfahren und Abnahmefrist für den Kunden 6.3 Gefahrübergang bei Abnahme 6.4 Folgen bei Projektabbruch oder Nutzungsstopp
- Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt 7.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung 7.2 Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte 7.3 Einschränkungen bei Zahlungsverzug 7.4 Schadensersatz bei Verletzung von Nutzungsrechten 7.5 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug oder Inaktivität
- Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung 8.1 Nacherfüllung und Mängelansprüche 8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden 8.3 Haftungsausschluss für Open-Source-Komponenten 8.4 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit 8.5 Haftungsausschluss für indirekte und Folgeschäden 8.6 Entfall von Ansprüchen bei unerlaubten Änderungen 8.7 Haftung für Drittanbieter 8.8 Allgemeiner Hinweis zu KI-Lösungen 8.9 Haftungsausschluss für sicherheitskritische Anwendungen 8.10 Haftungsausschluss für vom Kunden bereitgestellte Daten 8.11 Haftungsfreistellung durch den Kunden
- Haftung für Ausfälle und technische Einschränkungen 9.1 Haftung für technische Ausfälle und Drittanbieter-Einschränkungen 9.2 Haftungsausschluss für unautorisierte Änderungen durch den Kunden 9.3 Haftungsausschluss für Updates und Wartungsarbeiten 9.4 Service-Level-Vereinbarung (SLA) für Hosting und Monitoring
- Verjährung und Gewährleistung 10.1 Verjährung von Sach- und Rechtsmängelansprüchen 10.2 Verjährung bei Schadensersatzansprüchen
- Datenschutz und Vertraulichkeit 11.1 Vertraulichkeitspflicht für Kundeninformationen 11.2 Schutzpflicht des Kunden für vertrauliche Anbieterinformationen 11.3 Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 11.4 Datensicherungspflicht des Kunden 11.5 Vertragsstrafe bei Vertraulichkeitsverstößen 11.6 Verschwiegenheitspflicht über interne Verfahren und Technologien 11.7 Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung
- Anpassungen und Änderungen der AGB 12.1 Anpassungen durch gesetzliche und technische Änderungen 12.2 Benachrichtigungspflicht bei Änderungen und Widerspruchsrecht
- Schlussbestimmungen 13.1 Salvatorische Klausel und Ersatz unwirksamer Bestimmungen 13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 13.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB 13.4 Konkludente Zustimmung bei Vertragsänderungen Anhang 1: Ergänzende Hinweise und rechtliche Anmerkungen Anhang 2: Erläuterungen zur Verjährungsfrist und Gewährleistungsrechte Anhang 3: Hinweise zur Datensicherheit und Verarbeitung personenbezogener Daten Anhang 4: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach DSGVO
- Schlussformulierung
Geltungsbereich 1.1 Anwendungsbereich und Zielgruppe der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der KI Experten Schmehrer & Bär GbR (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden. Die AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB sind. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. 1.2 Ausschließlichkeit der AGB und Abweichungen Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.3 Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Produkte Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die der Anbieter im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit anbietet. Dazu zählen insbesondere die Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von KI-basierten Lösungen und Automatisierungen, IT-Beratungsleistungen sowie Hosting- und Monitoring-Dienste, wie im jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung spezifiziert. 1.4 Vorrang von individuellen Vereinbarungen Individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Einzelfall getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgeblich, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit Alle Angebote der KI Experten Schmehrer & Bär GbR sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Anbieter behält sich vor, Angebote jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zurückzuziehen, solange keine schriftliche Annahmeerklärung des Kunden vorliegt. 2.2 Gültigkeitsdauer der Angebote und Angebotsannahme Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für eine Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt oder durch Bereitstellung der vereinbarten Leistung konkludent erklärt. Mit der Annahme eines Angebots kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. 2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen Der Anbieter behält sich an allen Angebotsunterlagen, Konzepten, technischen Dokumentationen sowie Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden. 2.4 Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsleistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Testdaten rechtzeitig und in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass diese vollständig und aktuell sind. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung entstehen. 2.5 Zahlung bei Verhinderung der Fertigstellung durch den Kunden Verhindert der Kunde schuldhaft die Fertigstellung der beauftragten Leistung – etwa durch nicht rechtzeitige Mitwirkung, fehlende Informationen oder sonstige Umstände aus seiner Sphäre –, so gilt die Leistung dennoch als erbracht. In diesem Fall ist der vereinbarte Preis zur Zahlung fällig, als wäre die Leistung ordnungsgemäß erbracht worden. Weitere Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere auf Ersatz entstandener Mehraufwendungen oder Schadenersatz, bleiben unberührt.
Leistungsumfang und Leistungserbringung 3.1 Festlegung des Leistungsumfangs Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-basierten Systemen und Automatisierungen. Details und Spezifikationen werden mit dem Kunden festgelegt und können projektabhängig variieren. 3.2 Spezifikationen und Open-Source-Komponenten Der Anbieter setzt bei der Leistungserbringung geeignete Open-Source Komponenten ein, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Nutzung und Implementierung solcher Komponenten erfolgt gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde erkennt an, dass sich die Spezifikationen und Funktionen aufgrund der technischen Eigenschaften dieser Software anpassen können. 3.3 Technische Implementierungsentscheidungen Der Anbieter behält sich das alleinige Recht vor, die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Tools und Methoden nach eigenem Ermessen zu wählen, einschließlich der Nutzung von Open-Source-Software oder anderen automatisierten Prozessen. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Einblick in die eingesetzten Technologien oder auf Informationen über deren technische Grundlagen, sofern dies nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. 3.4 Nutzungsrechte und Verbleib der Lösungen beim Anbieter Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entwickelten Lösungen und Automatisierungen ein. Die entwickelten Programme und Systeme verbleiben auf den Servern des Anbieters, der für die Wartung, Aktualisierung und Optimierung verantwortlich ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Rechte, einschließlich Eigentums- und Nutzungsrechte an entwickelten Lösungen, Konzepten und Zwischenergebnissen, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält lediglich ein nicht exklusives, widerrufliches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Leistung. 3.5 Änderungsmanagement im Projektverlauf Änderungen und Anpassungen des Leistungsumfangs, die im Projektverlauf erforderlich werden und über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehen, werden gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt und schriftlich dokumentiert. Die hieraus entstehenden zusätzlichen Aufwände werden gesondert berechnet und sind vorab zu bestätigen. Ergänzend gilt: Sollte sich nach Angebotsannahme im Verlauf der Projektumsetzung ergeben, dass für die vertragsgemäße Leistungserbringung zusätzliche oder höhere Kosten von Drittanbietern (z. B. API-Nutzungsgebühren, Lizenz-, Verbrauchs- oder Abonnementkosten) anfallen, die bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren und nicht vom Anbieter zu vertreten sind, sind diese vom Kunden zu tragen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden vor Entstehen der Kosten informiert und der Kunde der Nutzung bzw. Anpassung ausdrücklich oder konkludent zustimmt. Eine Zustimmung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Leistung nach entsprechender Information fortführen lässt. 3.6 Umgang mit Projektabbrüchen und größeren Änderungen Sollte das Projekt aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, vorzeitig beendet oder in seinem Umfang erheblich geändert werden, ist der Anbieter berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projekts oder wesentlichen Änderungen des Projektumfangs aufgrund von Kundenentscheidungen erfolgt eine Abrechnung des bis dahin angefallenen Arbeitsaufwands auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze oder eines angemessenen Pauschalbetrags. Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Vergütung für vereinbarte, jedoch noch nicht erbrachte Leistungen zu verlangen, sofern durch den Abbruch oder die Änderung Ressourcen- oder Planungskosten entstanden sind. 3.7 Übermittlung von Daten an Drittanbieter Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene und sensible Daten des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung an Drittanbieter weiterzugeben, einschließlich solcher mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der Anbieter stellt sicher, dass die Datenübermittlung nur an Drittanbieter erfolgt, die geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten nachweisen können und die Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO oder gleichwertigen Regelungen einhalten. Dies umfasst insbesondere den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO.
Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Nettopreise und Mehrwertsteuer Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den vereinbarten Leistungsumfang. 4.2 Zahlungsfristen und Skonto Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei fortlaufenden Leistungen wie Hosting, Wartung oder Monitoring wird die Vergütung monatlich fällig. 4.3 Regelungen für fortlaufende Gebühren (z. B. Wartung, Hosting) Die monatlichen Gebühren werden unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die erstellte Lösung aktiv nutzt, solange der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen bereitstellt und der Vertrag nicht gekündigt wurde. Als Bereitstellung gilt auch, wenn die technischen Kapazitäten, die für die Nutzung der Lösung notwendig sind (z. B. Hosting, Speicherung, Überwachung), vorgehalten werden. Sollte der Kunde auf eigene Veranlassung die Nutzung der Lösung einstellen oder das Projekt abbrechen, bleibt die Zahlungspflicht für die fortlaufenden Gebühren bis zur ordnungsgemäßen Kündigung bestehen. 4.4 Verzugszinsen und Mahnkosten Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Forderungen geltend zu machen, insbesondere Kosten für Mahnungen und Inkasso. 4.5 Zahlungspflichten bei Zahlungsverzug Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der fortlaufenden Leistungen nach schriftlicher Ankündigung vorübergehend auszusetzen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Der Anbieter behält sich vor, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist den Vertrag fristlos zu kündigen und die vertraglich gewährten Nutzungsrechte zu widerrufen. 4.6 Kündigungsregelungen für fortlaufende Leistungen Der Vertrag über fortlaufende Leistungen hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet. 4.7 Reaktionen auf Nichtnutzung oder Inaktivität Die monatlichen Gebühren bleiben auch dann fällig, wenn der Kunde die bereitgestellten Leistungen nicht nutzt oder nicht auf den Anbieter reagiert, sofern der Anbieter die vertraglichen Leistungen weiterhin erbringt oder technisch bereitstellt. Sollte der Kunde wiederholt nicht auf Kontaktanfragen des Anbieters reagieren, bleibt der Vertrag dennoch gültig. Die Zahlung der Rechnungen gilt als Zustimmung zur Fortführung des Vertrags.
Konzeption und Machbarkeit 5.1 Konzeptionsphase und Prüfungen auf Machbarkeit Die angebotenen Lösungen und Automatisierungen werden basierend auf den Anforderungen des Kunden konzipiert. Die Machbarkeit der Lösung wird in einer ersten Konzeptionsphase geprüft und etwaige Einschränkungen oder technische Anpassungen werden frühzeitig besprochen. 5.2 Änderungen und Anpassungen nach technischer Prüfung Sollten sich im Verlauf des Projekts technische Einschränkungen oder Umsetzbarkeitsprobleme ergeben, wird der Kunde darüber umgehend informiert. Anpassungen am Projektumfang werden mit dem Kunden abgestimmt und falls erforderlich, in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Etwaiger zusätzlicher Aufwand oder Mehrarbeiten, die aufgrund dieser Anpassungen erforderlich werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 5.3 Einschränkungen durch technische oder systembedingte Faktoren Während der Konzeption oder Umsetzung können sich technische Einschränkungen ergeben, insbesondere durch Limitierungen von KI-Systemen, Drittanbieterdiensten oder sonstigen externen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. In solchen Fällen besteht keine Verpflichtung zur Erbringung der Leistung in exakt der angebotenen Form. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, gemeinsam mit dem Kunden eine angemessene, wirtschaftlich und technisch vertretbare Lösung zu erarbeiten.
Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang 6.1 Regelungen zur Lieferung und dem Bereitstellungszeitpunkt Die Bereitstellung und Übergabe der Leistungen erfolgt nach individueller Vereinbarung mit dem Kunden und grundsätzlich bei Fertigstellung der vereinbarten Leistung. Verzögerungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder durch den Kunden zu vertretenden Umständen können den Bereitstellungszeitpunkt anpassen. 6.2 Abnahmeverfahren und Abnahmefrist für den Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu testen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder Rüge durch den Kunden, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen. 6.3 Gefahrübergang bei Abnahme Mit der Bereitstellung und Freigabe der Leistung geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Kunden über. 6.4 Folgen bei Projektabbruch oder Nutzungsstopp Im Falle eines Projektabbruchs durch den Kunden bleibt der Vertrag über fortlaufende Leistungen (z. B. Hosting, Überwachung, Wartung) unberührt und läuft bis zur fristgerechten Kündigung weiter. Der Anbieter ist berechtigt, weiterhin monatliche Gebühren in Rechnung zu stellen, sofern die technischen Ressourcen bereitgestellt werden und der Kunde die erbrachte Leistung nicht schriftlich abgelehnt hat.
Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt 7.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen gelieferten Leistungen und Produkten bis zur vollständigen Zahlung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen vor. 7.2 Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom Anbieter entwickelten Lösungen und Programmen. Die Nutzung ist auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt und darf ohne Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergegeben werden. 7.3 Einschränkungen bei Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der entwickelten Lösungen einzuschränken oder vollständig zu widerrufen. Der Anbieter informiert den Kunden über die Einschränkung und setzt ihm eine Frist zur Zahlung. 7.4 Schadensersatz bei Verletzung von Nutzungsrechten Sollte der Kunde gegen die festgelegten Nutzungsrechte verstoßen, insbesondere die Software unberechtigt an Dritte weitergeben oder für nicht vereinbarte Zwecke nutzen, ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50 % in Höhe des Vertragspreises zu verlangen und das Nutzungsrecht fristlos zu widerrufen. 7.5 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug oder Inaktivität Bei Zahlungsverzug oder Inaktivität des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der bereitgestellten Lösung einzuschränken oder vorübergehend zu deaktivieren. Eine vollständige Deaktivierung erfolgt nur nach einer schriftlichen Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag nach dreimonatigem Zahlungsverzug oder wiederholtem Kontaktabbruch fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind alle bis dahin offenen Forderungen sofort fällig.
Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung 8.1 Nacherfüllung und Mängelansprüche Der Anbieter leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für Mängel der erbrachten Leistungen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Neulieferung. Für KI-basierte Lösungen wird keine Garantie für die jederzeitige Fehlerfreiheit, Verfügbarkeit oder Korrektheit der Ergebnisse übernommen. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, nach schriftlicher Mängelanzeige angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, soweit diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten umsetzbar sind. 8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, erlöschen die Mängelansprüche. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, Ergebnisse und Leistungen von KI-Lösungen kritisch zu prüfen und geeignete organisatorische sowie technische Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Dies gilt insbesondere bei sicherheitskritischen oder risikobehafteten Anwendungen. 8.3 Haftungsausschluss für Open-Source-Komponenten Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Mängel, die auf der Funktionalität der verwendeten Open-Source-Komponenten beruhen. Der Anbieter übernimmt zudem keine Verantwortung für die langfristige Verfügbarkeit, Pflege oder Aktualisierung der eingesetzten Open-Source-Tools. Sollten diese Komponenten nicht länger von der jeweiligen Open-Source-Community oder durch externe Anbieter unterstützt werden, ist der Anbieter nicht verpflichtet, alternative Lösungen ohne zusätzliche Vergütung bereitzustellen. Der Einsatz von Open-Source-Komponenten in KI-Lösungen unterliegt denselben Einschränkungen. Der Anbieter weist darauf hin, dass bestimmte Funktionalitäten von der Unterstützung der Open-Source-Community abhängig sind und dies außerhalb seines Einflussbereichs liegt. 8.4 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für KI-Lösungen wird die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn diese in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die vom Anbieter als nicht empfohlen oder ungeeignet gekennzeichnet wurden. 8.5 Haftungsausschluss für indirekte und Folgeschäden Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverlust, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von KI-Lösungen in sicherheitskritischen, finanziell sensiblen oder gesundheitlichen Anwendungen, sofern der Anbieter ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Lösung nicht für solche Zwecke geeignet ist. 8.6 Entfall von Ansprüchen bei unerlaubten Änderungen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz entfallen, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen, Anpassungen oder Konfigurationen an der Software vorgenommen hat, ohne den Anbieter zu informieren oder dessen Zustimmung einzuholen. Bei KI-Lösungen umfasst dies auch Modifikationen an Modellen, Algorithmen oder Trainingsdaten, die zu einer Funktionsänderung oder Abweichung von der ursprünglichen Spezifikation führen. 8.7 Haftung für Drittanbieter Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen Datenschutz- oder Sicherheitsbestimmungen durch beauftragte Drittanbieter, sofern der Anbieter nachweisen kann, dass er bei der Auswahl und Beauftragung des Drittanbieters die erforderliche Sorgfalt angewandt hat und alle zumutbaren Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenschutzkonformität getroffen wurden. Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Drittanbieter-Komponenten in KI-Lösungen verursacht werden. Dies umfasst insbesondere Änderungen oder den Ausfall von Drittanbieter-Diensten, die wesentlicher Bestandteil der Lösung sind, sofern der Anbieter die Auswahl der Drittanbieter mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat. 8.8 Allgemeiner Hinweis zu KI-Lösungen Die vom Anbieter bereitgestellten KI-Lösungen basieren auf algorithmischen Prozessen und maschinellem Lernen. Aufgrund der naturgemäßen Einschränkungen solcher Technologien kann keine Garantie für eine jederzeitige Fehlerfreiheit, Verfügbarkeit oder Eignung der Ergebnisse übernommen werden. Der Kunde trägt die Verantwortung, die gelieferten Ergebnisse angemessen zu prüfen und sie nicht ausschließlich für kritische Entscheidungen oder risikobehaftete Anwendungen zu nutzen. 8.9 Haftungsausschluss für sicherheitskritische Anwendungen Die vom Anbieter bereitgestellten Lösungen, insbesondere KI-Lösungen, dürfen nicht ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in sicherheitskritischen oder lebensbedrohlichen Anwendungen (z. B. Notfallkommunikation, medizinische Diagnosen) eingesetzt werden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung entstehen, insbesondere wenn der Kunde die empfohlenen Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt hat. 8.10 Haftungsausschluss für vom Kunden bereitgestellte Daten Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten, die für das Training, die Nutzung oder die Verarbeitung durch die KI-Lösung verwendet werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Dokumente, Daten oder Informationen frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltende Datenschutz-, Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis- oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Daten auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Sollte der Anbieter aufgrund der Verarbeitung oder Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Daten durch Dritte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei. 8.11 Haftungsfreistellung durch den Kunden Der Kunde bestätigt, dass er für die rechtmäßige Nutzung der durch den Anbieter bereitgestellten oder entwickelten Lösungen allein verantwortlich ist. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz (DSGVO, BDSG), Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Nutzungsbedingungen Dritter (z. B. Google Maps API). Der Kunde verpflichtet sich, die Rechtskonformität der Lösung vor Nutzung eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Falls der Kunde die Lösung in einer Weise nutzt, die gegen geltende Gesetze oder vertragliche Regelungen verstößt, stellt er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Abmahnungen oder sonstigen rechtlichen Folgen vollständig frei. Die Haftungsfreistellung umfasst auch angemessene Anwaltskosten und sonstige Verteidigungskosten, die dem Anbieter durch eine rechtliche Auseinandersetzung entstehen.
Haftung für Ausfälle und technische Einschränkungen 9.1 Haftung für technische Ausfälle und Drittanbieter-Einschränkungen Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Unterbrechungen oder Einschränkungen der bereitgestellten Lösung, unabhängig davon, ob diese durch technische Störungen bei Drittanbietern, Netzwerkprobleme, technische Einschränkungen der verwendeten Software oder durch eigenes Verschulden, z.B. im Rahmen von Updates oder Wartungsarbeiten, entstehen. Jegliche Haftung für Schäden und Kosten, die durch solche Ausfälle oder Unterbrechungen entstehen, ist ausgeschlossen. 9.2 Haftungsausschluss für unautorisierte Änderungen durch den Kunden Schäden oder Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung, unerlaubte Eingriffe oder Änderungen am System seitens des Kunden oder durch Dritte, die nicht vom Anbieter autorisiert wurden, entstehen, schließen die Haftung des Anbieters aus. 9.3 Haftungsausschluss für Updates und Wartungsarbeiten Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die während oder infolge von Updates und Wartungsarbeiten entstehen. Alle Wartungsarbeiten erfolgen im Einklang mit den branchenüblichen Standards. 9.4 Service-Level-Vereinbarung (SLA) für Hosting und Monitoring Der Anbieter stellt Hosting und Monitoring der Lösungen im Rahmen der branchenüblichen Verfügbarkeit bereit, ohne eine dauerhafte oder unterbrechungsfreie Bereitstellung zu garantieren. Wartungsarbeiten oder unvorhergesehene technische Störungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle und Kosten, die durch planmäßige Wartungsarbeiten oder technisch notwendige Updates entstehen und ist bemüht, Störungen während der regulären Geschäftszeiten zu beheben.
Verjährung und Gewährleistung 10.1 Verjährung von Sach- und Rechtsmängelansprüchen Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach Bereitstellung der Leistung bzw. Abnahme, es sei denn, es handelt sich um vorsätzlich verschuldete Mängel. 10.2 Verjährung bei Schadensersatzansprüchen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen und sind von der einjährigen Verjährungsfrist ausgenommen.
Datenschutz und Vertraulichkeit 11.1 Vertraulichkeitspflicht für Kundeninformationen Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Kunden erhalten werden, ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen und unbefugt Dritten nicht zugänglich zu machen. 11.2 Schutzpflicht des Kunden für vertrauliche Anbieterinformationen Beide Parteien sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weitere anwendbare Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke zu verarbeiten. 11.3 Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen des Anbieters nur zur vertraglich festgelegten Nutzung zu verwenden und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Einsatz unserer Lösungen, wie ein KI-Chatbot auf seiner Webseite den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung geeigneter Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für Endnutzer. 11.4 Datensicherungspflicht des Kunden Der Kunde ist für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten verantwortlich, insbesondere vor und nach Wartungsarbeiten. Eine Datensicherung sollte mindestens einmal täglich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass aktuelle Daten im Falle eines Datenverlusts wiederhergestellt werden können. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch eine unzureichende Datensicherung seitens des Kunden verursacht werden. 11.5 Vertragsstrafe bei Vertraulichkeitsverstößen Bei einem Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser AGB ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € verpflichtet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe mindert nicht das Recht des Anbieters, weitergehenden Schadensersatz für entstandene Schäden geltend zu machen. 11.6 Verschwiegenheitspflicht über interne Verfahren und Technologien Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationen über die für die Leistungserbringung eingesetzten Technologien und Verfahren des Anbieters an Dritte weiterzugeben. Dazu gehören alle eingesetzten Software-Tools und internen Arbeitsmethoden, die nicht explizit Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung sind. 11.7 Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass personenbezogene und sensible Daten zur Vertragserfüllung an Drittanbieter, einschließlich solcher außerhalb der EU/EWR, übermittelt werden dürfen. Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Drittanbieter und deren Standorte, sofern keine berechtigten Interessen des Anbieters entgegenstehen. Die Einwilligung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit, kann jedoch bei berechtigten Gründen schriftlich widerrufen werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, alternative Drittanbieter einzusetzen, falls der Kunde Einspruch erhebt, es sei denn, dies ist technisch oder wirtschaftlich zumutbar. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. 11.8 Haftungsausschluss für vom Kunden bereitgestellte Daten Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten, die für das Training, die Nutzung oder die Verarbeitung durch die KI-Lösung verwendet werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Dokumente, Daten oder Informationen frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltende Datenschutz-, Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis- oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Daten auf deren rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Sollte der Anbieter aufgrund der Verarbeitung oder Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Daten durch Dritte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei.
Anpassungen und Änderungen der AGB 12.1 Anpassungen durch gesetzliche und technische Änderungen Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen oder zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder zur Wahrung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs erforderlich ist. 12.2 Benachrichtigungspflicht bei Änderungen und Widerspruchsrecht Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Schlussbestimmungen 13.1 Salvatorische Klausel und Ersatz unwirksamer Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 13.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen, sofern dies durch rechtliche, wirtschaftliche oder technische Veränderungen erforderlich wird. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Falls der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Für den Fall eines rechtzeitigen Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. 13.4 Konkludente Zustimmung bei Vertragsänderungen Zahlungen des Kunden, die nach Bekanntgabe einer Vertragsänderung erfolgen, werden als stillschweigende Zustimmung zu den neuen Bedingungen angesehen. Sollte der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang einer Mitteilung über Vertragsänderungen keine Einwände erheben oder den Vertrag nicht kündigen, tritt die Änderung automatisch in Kraft.
Anhang 1: Ergänzende Hinweise und rechtliche Anmerkungen Anmerkung zur Verwendung der AGB im B2B-Bereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorgesehen. Sie sind nicht auf Verbraucherverträge anwendbar und berücksichtigen die rechtlichen Besonderheiten des B2B-Geschäftsverkehrs. Haftungsausschluss bei der Nutzung von Open-Source-Komponenten Der Anbieter setzt Open-Source-Software ein, deren Lizenzbedingungen und Funktionalitäten teilweise außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters liegen. Kunden erkennen an, dass Einschränkungen, die auf der Nutzung von Open Source-Software beruhen, nicht der Haftung des Anbieters unterliegen.
Anhang 2: Erläuterungen zur Verjährungsfrist und Gewährleistungsrechte Verjährungsfrist für Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt in der Regel ein Jahr ab Bereitstellung bzw. Abnahme, sofern im Vertrag keine abweichenden Fristen vereinbart wurden. Ausgenommen von der verkürzten Verjährungsfrist sind Mängelansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Erweiterte Haftungsbeschränkung bei Digitalisierung und KI-Lösungen Für Schäden und Ansprüche, die durch die Nutzung von Technologien mit experimentellem Charakter wie künstlicher Intelligenz (KI) und digitaler Automatisierung entstehen, übernimmt der Anbieter eine Haftung im Rahmen der gesetzlich zwingenden Vorschriften. Da sich die zugrunde liegenden Technologien kontinuierlich weiterentwickeln, können Haftungen und Mängelansprüche nur für klar definierte und dokumentierte Funktionalitäten übernommen werden, die bei Vertragsabschluss in die Spezifikationen aufgenommen wurden.
Anhang 3: Hinweise zur Datensicherheit und Verarbeitung personenbezogener Daten Datensicherheit Der Anbieter verpflichtet sich, die jeweils aktuellen und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit einzuhalten. Insbesondere werden Daten nur nach den aktuellen Standards verschlüsselt übertragen und gegen unbefugte Zugriffe gesichert. Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO Sowohl der Anbieter als auch der Kunde sind verpflichtet, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten sicherzustellen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeitet werden. Verantwortlichkeiten im Rahmen der Datenverarbeitung Im Falle von Drittanbietern, die zur Bereitstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen herangezogen werden, bleibt der Anbieter verpflichtet, sicherzustellen, dass die Datenschutzanforderungen auch durch diese Subunternehmen eingehalten werden. Kunden werden über die Verarbeitung ihrer Daten durch Drittanbieter informiert und können gegen die Einbindung einzelner Drittanbieter Einspruch einlegen, sofern berechtigte Interessen bestehen.
Anhang 4: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach DSGVO Sofern und soweit wir im Rahmen unserer Leistungen im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, gilt diese Regelung als Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist hierfür nicht erforderlich; diese Bestimmungen sind integraler Bestandteil unserer AGB. Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist jede Art der Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Erbringung der vom Kunden beauftragten Leistungen erforderlich ist – insbesondere, aber nicht ausschließlich: Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Hosting, Betrieb und/oder Optimierung von digitalen, KI-gestützten Systemen, Anwendungen, Websites, Chatbots, Sprachsystemen, Schnittstellen oder anderen datenverarbeitenden Komponenten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich weisungsgebunden und im Rahmen des jeweiligen Projekts. Die Kategorien der betroffenen Personen sowie der verarbeiteten Datenarten richten sich nach dem konkreten Projektinhalt. Hierzu können u. a. Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, Verhaltensdaten, Aufzeichnungen, Identifikationsmerkmale oder sonstige vom Kunden oder seinen Endnutzern bereitgestellte Daten gehören. Zur Erfüllung unserer Leistungen setzen wir sorgfältig ausgewählte und geprüfte Unterauftragsverarbeiter ein, mit denen jeweils datenschutzkonforme Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung bestehen. Die jeweils aktuellen Unterauftragsverarbeiter (z. B. Anbieter von Hosting-, KI-, Sprach- oder Kommunikationsdiensten) werden von uns dokumentiert und können vom Kunden jederzeit auf Anfrage eingesehen werden. Eine Weitergabe an Unterauftragsverarbeiter erfolgt ausschließlich auf Grundlage geeigneter datenschutzrechtlicher Garantien und nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Eine Datenverarbeitung kann – abhängig von den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern – auch in sogenannten Drittländern (z. B. USA oder Kanada) erfolgen. In solchen Fällen stellen wir sicher, dass geeignete Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO vorliegen, insbesondere durch den Abschluss der jeweils gültigen EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) oder vergleichbarer datenschutzrechtlicher Vereinbarungen. Wir treffen angemessene und dem Risiko entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Integrität personenbezogener Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen beinhalten u. a. den geschützten Zugriff auf Systeme, verschlüsselte Datenübertragung, regelmäßige Backups sowie die Vertraulichkeitsverpflichtung aller beteiligten Personen. Der Kunde bleibt als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber betroffenen Personen verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten, Einwilligungen und Wahrnehmung von Betroffenenrechten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen oder übergeben wir sämtliche personenbezogenen Daten auf Weisung des Kunden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Schlussformulierung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI Experten Schmehrer & Bär GbR treten mit dem genannten Datum in Kraft und gelten für alle Vertragsabschlüsse ab diesem Zeitpunkt. Jegliche Anpassungen oder Änderungen der AGB, die durch gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Notwendigkeiten erforderlich werden, werden den Kunden rechtzeitig zur Kenntnis gebracht und treten einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft, sofern der Kunde keine Einwände erhebt. Diese AGB sowie alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der KI Experten Schmehrer & Bär GbR.