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BAFA Förderung für KI-Beratung | Bis zu 80% Zuschuss | KI Experten
● Förderfähig bis 31.12.2026

Bis zu 80% Ihrer KI-Beratung vom Staat finanziert.

Über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst der Bund Ihre Beratung zur Digitalisierung und KI-Einführung – mit bis zu 2.800 € pro Projekt. Wir erklären Ihnen unkompliziert, ob und wie Sie profitieren.

Förderfähigkeit kostenlos prüfen
Fördermittel statt Eigenkapital

„Lohnt sich eine KI-Beratung für mein Unternehmen überhaupt – und wer zahlt das?“

Diese Frage hören wir bei nahezu jeder Erstberatung. Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen übernimmt der Staat einen erheblichen Teil der Kosten. Das BAFA-Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU deckt ausdrücklich auch Fragen der Digitalisierung, Prozessautomatisierung und Kommunikation ab – und damit genau die Themen, mit denen wir uns bei KI Experten beschäftigen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf: von der Prüfung Ihrer Förderfähigkeit über die korrekte Antragstellung bis zur Dokumentation für den Verwendungsnachweis. So bleibt der bürokratische Aufwand bei uns – nicht bei Ihnen.

„Viele Mittelständler lassen sich Zuschüsse entgehen, nicht weil sie nicht förderberechtigt wären, sondern weil sie das Programm schlicht nicht kennen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen das nicht passiert.“

B. Bär & J. Schmehrer — Gründer, KI Experten
80%
maximaler Fördersatz
2.800 €
Zuschuss pro Beratung
förderfähig pro Jahr
31.12.26
Programm-Laufzeit
Das Förderprogramm im Detail

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ein Bundesprogramm des BMWK, das kleine und mittlere Unternehmen bei externer Beratung finanziell entlastet – inklusive Beratungen zu KI-Einsatz, Automatisierung und Digitalisierung.

Förderung „Unternehmensberatung KMU“

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung, ausgezahlt direkt an Ihr Unternehmen.

bis 2.800 €
Zuschuss pro Projekt

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
  • Unternehmen jeden Alters, inkl. junger Unternehmen im ersten Jahr
  • Freie Berufe und Existenzgründer vor bzw. nach Gründung

Was wird gefördert?

  • Beratung zu KI-Einsatz, Automatisierung und Prozessdigitalisierung
  • Strategische, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung
  • Individuelle Einzelberatung – keine Gruppenseminare

Wie wird gefördert?

  • Bemessungsgrundlage 3.500 € pro Beratung
  • Fördersatz 50% (alte Bundesländer) bis 80% (neue Bundesländer)
  • Auszahlung als Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen
Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Beratungsbeginn gestellt und bewilligt sein – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Genau an diesem Punkt unterstützen wir Sie, damit kein Formfehler die Förderung kostet.
Der Ablauf

Von der Anfrage bis zur Auszahlung. Vier klare Schritte.

01
Erstgespräch

Förderfähigkeit prüfen

Wir klären in einem kurzen Gespräch, ob Ihr Unternehmen die Kriterien erfüllt und welches Beratungsthema förderfähig ist.

02
Vor Beratungsbeginn

Antrag stellen

Wir bereiten die nötigen Unterlagen auf und begleiten die Antragstellung über die zuständige Leitstelle – vor dem Start der Beratung.

03
Nach Bewilligung

KI-Beratung durchführen

Erst nach positivem Bescheid starten wir mit der eigentlichen Beratung zu Ihrem KI- und Automatisierungsprojekt.

04
Zum Abschluss

Zuschuss erhalten

Wir unterstützen bei Beratungsbericht und Verwendungsnachweis. Der Zuschuss geht anschließend direkt an Sie.

Häufige Fragen

Kurz & klar beantwortet

Zählt eine KI-Beratung überhaupt als förderfähiges Thema?

Ja. Das Programm deckt wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung ab – Digitalisierung, Prozessautomatisierung und der Einsatz von KI fallen ausdrücklich darunter.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Sie zahlen die Beratungsrechnung zunächst vollständig, der Zuschuss wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises an Sie erstattet. Das BAFA zahlt nicht direkt an den Berater.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Rechnen Sie mit einigen Wochen zwischen Antragstellung und Bescheid. Deshalb sollte der Antrag früh im Projektverlauf gestellt werden, bevor die Beratung beginnt.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen?

Bis zu zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie, die bis 31. Dezember 2026 läuft.