Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– KI Experten Schmehrer & Bär GbR –

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KI Experten Schmehrer & Bär GbR
Stand: 01. Dezember 2024

Inhalt

  1. Geltungsbereich
    1.1 Anwendungsbereich und Zielgruppe der AGB
    1.2 Ausschließlichkeit der AGB und Abweichungen
    1.3 Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Produkte
    1.4 Vorrang von individuellen Vereinbarungen
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    2.1 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit
    2.2 Gültigkeitsdauer der Angebote und Angebotsannahme
    2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen
    2.4 Mitwirkungspflicht des Kunden
  3. Leistungsumfang und Leistungserbringung
    3.1 Festlegung des Leistungsumfangs
    3.2 Spezifikationen und Open-Source-Komponenten
    3.3 Technische Implementierungsentscheidungen
    3.4 Nutzungsrechte und Verbleib der Lösungen beim Anbieter
    3.5 Änderungsmanagement im Projektverlauf
    3.6 Umgang mit Projektabbrüchen und größeren Änderungen
    3.7 Übermittlung von Daten an Drittanbieter
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1 Nettopreise und Mehrwertsteuer
    4.2 Zahlungsfristen und Skonto
    4.3 Regelungen für fortlaufende Gebühren (z. B. Wartung, Hosting)
    4.4 Verzugszinsen und Mahnkosten
    4.5 Zahlungspflichten bei Zahlungsverzug
    4.6 Kündigungsregelungen für fortlaufende Leistungen
    4.7 Reaktionen auf Nichtnutzung oder Inaktivität
  5. Konzeption und Machbarkeit
    5.1 Konzeptionsphase und Prüfungen auf Machbarkeit
    5.2 Änderungen und Anpassungen nach technischer Prüfung
  6. Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang
    6.1 Regelungen zur Lieferung und dem Bereitstellungszeitpunkt
    6.2 Abnahmeverfahren und Abnahmefrist für den Kunden
    6.3 Gefahrübergang bei Abnahme
    6.4 Folgen bei Projektabbruch oder Nutzungsstopp
  7. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
    7.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung
    7.2 Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte
    7.3 Einschränkungen bei Zahlungsverzug
    7.4 Schadensersatz bei Verletzung von Nutzungsrechten
    7.5 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug oder Inaktivität
  8. Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung
    8.1 Nacherfüllung und Mängelansprüche
    8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden
    8.3 Haftungsausschluss für Open-Source-Komponenten
    8.4 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
    8.5 Haftungsausschluss für indirekte und Folgeschäden
    8.6 Entfall von Ansprüchen bei unerlaubten Änderungen
    8.7 Haftung für Drittanbieter
  9. Haftung für Ausfälle und technische Einschränkungen
    9.1 Haftung für technische Ausfälle und Drittanbieter-Einschränkungen
    9.2 Haftungsausschluss für unautorisierte Änderungen durch den Kunden
    9.3 Haftungsausschluss für Updates und Wartungsarbeiten
    9.4 Service-Level-Vereinbarung (SLA) für Hosting und Monitoring
  10. Verjährung und Gewährleistung
    10.1 Verjährung von Sach- und Rechtsmängelansprüchen
    10.2 Verjährung bei Schadensersatzansprüchen
  11. Datenschutz und Vertraulichkeit
    11.1 Vertraulichkeitspflicht für Kundeninformationen
    11.2 Schutzpflicht des Kunden für vertrauliche Anbieterinformationen
    11.3 Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    11.4 Datensicherungspflicht des Kunden
    11.5 Vertragsstrafe bei Vertraulichkeitsverstößen
    11.6 Verschwiegenheitspflicht über interne Verfahren und Technologien
    11.7 Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung
  12. Anpassungen und Änderungen der AGB
    12.1 Anpassungen durch gesetzliche und technische Änderungen
    12.2 Benachrichtigungspflicht bei Änderungen und Widerspruchsrecht
  13. Schlussbestimmungen
    13.1 Salvatorische Klausel und Ersatz unwirksamer Bestimmungen
    13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    13.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB
    13.4 Konkludente Zustimmung bei Vertragsänderungen
    Anhang 1: Ergänzende Hinweise und rechtliche Anmerkungen
    Anhang 2: Erläuterungen zur Verjährungsfrist und Gewährleistungsrechte
    Anhang 3: Hinweise zur Datensicherheit und Verarbeitung personenbezogener
    Daten
  14. Schlussformulierung
  1. Geltungsbereich
    1.1 Anwendungsbereich und Zielgruppe der AGB
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und
    zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der KI Experten Schmehrer & Bär
    GbR (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden. Die AGB richten sich
    ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische
    Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im
    Sinne des § 310 Abs. 1 BGB sind. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im
    Sinne des § 13 BGB.
    1.2 Ausschließlichkeit der AGB und Abweichungen
    Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
    ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
    Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich
    zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder
    abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
    1.3 Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Produkte
    Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die der Anbieter im
    Rahmen seiner Geschäftstätigkeit anbietet. Dazu zählen insbesondere die
    Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von KI-basierten Lösungen und
    Automatisierungen, IT-Beratungsleistungen sowie Hosting- und Monitoring-Dienste,
    wie im jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung spezifiziert.
    1.4 Vorrang von individuellen Vereinbarungen
    Individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden im
    Einzelfall getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
    Änderungen), haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
    Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des
    Anbieters maßgeblich, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    2.1 Freibleibende Angebote und Unverbindlichkeit
    Alle Angebote der KI Experten Schmehrer & Bär GbR sind freibleibend und
    unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der
    Anbieter behält sich vor, Angebote jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern
    oder zurückzuziehen, solange keine schriftliche Annahmeerklärung des Kunden
    vorliegt.
    2.2 Gültigkeitsdauer der Angebote und Angebotsannahme
    Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für eine Dauer von 14 Tagen ab
    Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die
    Annahme des Angebots schriftlich bestätigt oder durch Bereitstellung der
    vereinbarten Leistung konkludent erklärt.
    2.3 Eigentums- und Urheberrechte an Angebotsunterlagen
    Der Anbieter behält sich an allen Angebotsunterlagen, Konzepten, technischen
    Dokumentationen sowie Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sämtliche
    Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche
    Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, veröffentlicht noch Dritten zugänglich
    gemacht werden.
    2.4 Mitwirkungspflicht des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die ordnungsgemäße Erfüllung der
    Vertragsleistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Testdaten rechtzeitig
    und in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass
    diese vollständig und aktuell sind. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für
    Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder unvollständige
    Mitwirkung entstehen.
  3. Leistungsumfang und Leistungserbringung
    3.1 Festlegung des Leistungsumfangs
    Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der
    Auftragsbestätigung. Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere die
    Beratung, Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-basierten Systemen
    und Automatisierungen. Details und Spezifikationen werden mit dem Kunden
    festgelegt und können projektabhängig variieren.
    3.2 Spezifikationen und Open-Source-Komponenten
    Der Anbieter setzt bei der Leistungserbringung geeignete Open-Source
    Komponenten ein, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die
    Nutzung und Implementierung solcher Komponenten erfolgt gemäß den jeweiligen
    Lizenzbedingungen. Der Kunde erkennt an, dass sich die Spezifikationen und
    Funktionen aufgrund der technischen Eigenschaften dieser Software anpassen
    können.
    3.3 Technische Implementierungsentscheidungen
    Der Anbieter behält sich das alleinige Recht vor, die für die Leistungserbringung
    eingesetzten technischen Tools und Methoden nach eigenem Ermessen zu wählen,
    einschließlich der Nutzung von Open-Source-Software oder anderen automatisierten
    Prozessen. Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Einblick in die eingesetzten
    Technologien oder auf Informationen über deren technische Grundlagen, sofern dies
    nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
    3.4 Nutzungsrechte und Verbleib der Lösungen beim Anbieter
    Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches,
    nicht übertragbares Nutzungsrecht an den entwickelten Lösungen und
    Automatisierungen ein. Die entwickelten Programme und Systeme verbleiben auf
    den Servern des Anbieters, der für die Wartung, Aktualisierung und Optimierung
    verantwortlich ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Rechte,
    einschließlich Eigentums- und Nutzungsrechte an entwickelten Lösungen, Konzepten
    und Zwischenergebnissen, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält lediglich ein
    nicht exklusives, widerrufliches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Leistung.
    3.5 Änderungsmanagement im Projektverlauf
    Änderungen und Anpassungen des Leistungsumfangs, die im Projektverlauf
    erforderlich werden und über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehen, werden
    gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt und schriftlich dokumentiert. Die hieraus
    entstehenden zusätzlichen Aufwände werden gesondert berechnet und sind vorab zu
    bestätigen.
    3.6 Umgang mit Projektabbrüchen und größeren Änderungen
    Sollte das Projekt aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, vorzeitig
    beendet oder in seinem Umfang erheblich geändert werden, ist der Anbieter
    berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten dem
    Kunden in Rechnung zu stellen. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projekts oder
    wesentlichen Änderungen des Projektumfangs aufgrund von Kundenentscheidungen
    erfolgt eine Abrechnung des bis dahin angefallenen Arbeitsaufwands auf Basis der
    vertraglich vereinbarten Stundensätze oder eines angemessenen Pauschalbetrags.
    Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Vergütung für vereinbarte, jedoch noch
    nicht erbrachte Leistungen zu verlangen, sofern durch den Abbruch oder die
    Änderung Ressourcen- oder Planungskosten entstanden sind.
    3.7 Übermittlung von Daten an Drittanbieter
    Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene und sensible Daten des Kunden im
    Rahmen der Vertragserfüllung an Drittanbieter weiterzugeben, einschließlich solcher
    mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen
    Wirtschaftsraums (EWR). Der Anbieter stellt sicher, dass die Datenübermittlung nur
    an Drittanbieter erfolgt, die geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
    zum Schutz der Daten nachweisen können und die Datenschutzbestimmungen
    gemäß der DSGVO oder gleichwertigen Regelungen einhalten. Dies umfasst
    insbesondere den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28
    DSGVO.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1 Nettopreise und Mehrwertsteuer
    Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils
    geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten
    die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den vereinbarten
    Leistungsumfang.
    4.2 Zahlungsfristen und Skonto
    Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
    ohne Abzug zu zahlen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart
    wurden. Bei fortlaufenden Leistungen wie Hosting, Wartung oder Monitoring wird die
    Vergütung monatlich fällig.
    4.3 Regelungen für fortlaufende Gebühren (z. B. Wartung, Hosting)
    Die monatlichen Gebühren werden unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die erstellte Lösung aktiv nutzt, solange der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen bereitstellt und der Vertrag nicht gekündigt wurde.
    Als Bereitstellung gilt auch, wenn die technischen Kapazitäten, die für die Nutzung der Lösung notwendig sind (z. B. Hosting, Speicherung, Überwachung), vorgehalten werden.
    Sollte der Kunde auf eigene Veranlassung die Nutzung der Lösung einstellen oder das Projekt abbrechen, bleibt die Zahlungspflicht für die fortlaufenden Gebühren bis zur ordnungsgemäßen Kündigung bestehen.
    4.4 Verzugszinsen und Mahnkosten
    Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt,
    Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288
    Abs. 2 BGB zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor,
    bei Zahlungsverzug weitere Forderungen geltend zu machen, insbesondere Kosten
    für Mahnungen und Inkasso.
    4.5 Zahlungspflichten bei Zahlungsverzug
    Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der fortlaufenden Leistungen nach schriftlicher Ankündigung vorübergehend auszusetzen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Der Anbieter behält sich vor, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist den Vertrag fristlos zu kündigen und die vertraglich gewährten Nutzungsrechte zu widerrufen.
    4.6 Kündigungsregelungen für fortlaufende Leistungen
    Der Vertrag über fortlaufende Leistungen hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
    Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
    Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
    4.7 Reaktionen auf Nichtnutzung oder Inaktivität
    Die monatlichen Gebühren bleiben auch dann fällig, wenn der Kunde die bereitgestellten Leistungen nicht nutzt oder nicht auf den Anbieter reagiert, sofern der Anbieter die vertraglichen Leistungen weiterhin erbringt oder technisch bereitstellt.
    Sollte der Kunde wiederholt nicht auf Kontaktanfragen des Anbieters reagieren, bleibt der Vertrag dennoch gültig. Die Zahlung der Rechnungen gilt als Zustimmung zur Fortführung des Vertrags.
  5. Konzeption und Machbarkeit
    5.1 Konzeptionsphase und Prüfungen auf Machbarkeit
    Die angebotenen Lösungen und Automatisierungen werden basierend auf den
    Anforderungen des Kunden konzipiert. Die Machbarkeit der Lösung wird in einer
    ersten Konzeptionsphase geprüft und etwaige Einschränkungen oder technische
    Anpassungen werden frühzeitig besprochen.
    5.2 Änderungen und Anpassungen nach technischer Prüfung
    Sollten sich im Verlauf des Projekts technische Einschränkungen oder
    Umsetzbarkeitsprobleme ergeben, wird der Kunde darüber umgehend informiert.
    Anpassungen am Projektumfang werden mit dem Kunden abgestimmt und falls
    erforderlich, in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Etwaiger zusätzlicher
    Aufwand oder Mehrarbeiten, die aufgrund dieser Anpassungen erforderlich werden,
    werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Lieferung, Abnahme und Gefahrübergang
    6.1 Regelungen zur Lieferung und dem Bereitstellungszeitpunkt
    Die Bereitstellung und Übergabe der Leistungen erfolgt nach individueller
    Vereinbarung mit dem Kunden und grundsätzlich bei Fertigstellung der vereinbarten
    Leistung. Verzögerungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder durch
    den Kunden zu vertretenden Umständen können den Bereitstellungszeitpunkt
    anpassen.
    6.2 Abnahmeverfahren und Abnahmefrist für den Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach
    Bereitstellung zu testen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb
    dieser Frist keine Rückmeldung oder Rüge durch den Kunden, gilt die Leistung als
    abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen.
    6.3 Gefahrübergang bei Abnahme
    Mit der Bereitstellung und Freigabe der Leistung geht die Gefahr eines zufälligen
    Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Kunden
    über.
    6.4 Folgen bei Projektabbruch oder Nutzungsstopp
    Im Falle eines Projektabbruchs durch den Kunden bleibt der Vertrag über fortlaufende Leistungen (z. B. Hosting, Überwachung, Wartung) unberührt und läuft bis zur fristgerechten Kündigung weiter.
    Der Anbieter ist berechtigt, weiterhin monatliche Gebühren in Rechnung zu stellen, sofern die technischen Ressourcen bereitgestellt werden und der Kunde die erbrachte Leistung nicht schriftlich abgelehnt hat.
  7. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
    7.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung
    Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen gelieferten Leistungen und Produkten
    bis zur vollständigen Zahlung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung
    bestehenden Forderungen vor.
    7.2 Umfang und Einschränkungen der Nutzungsrechte
    Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vom
    Anbieter entwickelten Lösungen und Programmen. Die Nutzung ist auf die vertraglich
    vereinbarten Zwecke beschränkt und darf ohne Zustimmung des Anbieters nicht an
    Dritte weitergegeben werden.
    7.3 Einschränkungen bei Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der
    entwickelten Lösungen einzuschränken oder vollständig zu widerrufen. Der Anbieter
    informiert den Kunden über die Einschränkung und setzt ihm eine Frist zur Zahlung.
    7.4 Schadensersatz bei Verletzung von Nutzungsrechten
    Sollte der Kunde gegen die festgelegten Nutzungsrechte verstoßen, insbesondere
    die Software unberechtigt an Dritte weitergeben oder für nicht vereinbarte Zwecke
    nutzen, ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50 % in Höhe des
    Vertragspreises zu verlangen und das Nutzungsrecht fristlos zu widerrufen.
    7.5 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug oder Inaktivität
    Bei Zahlungsverzug oder Inaktivität des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der bereitgestellten Lösung einzuschränken oder vorübergehend zu deaktivieren. Eine vollständige Deaktivierung erfolgt nur nach einer schriftlichen Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
    Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag nach dreimonatigem Zahlungsverzug oder wiederholtem Kontaktabbruch fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind alle bis dahin offenen Forderungen sofort fällig.
  8. Mängelansprüche und Haftungsbeschränkung
    8.1 Nacherfüllung und Mängelansprüche
    Der Anbieter leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für Mängel
    der erbrachten Leistungen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch
    Nachbesserung oder Neulieferung.
    8.2 Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich auf offensichtliche
    Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.
    Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung zu
    rügen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, erlöschen die Mängelansprüche.
    8.3 Haftungsausschluss für Open-Source-Komponenten
    Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Mängel, die auf der Funktionalität
    der verwendeten Open-Source-Komponenten beruhen. Der Anbieter übernimmt
    zudem keine Verantwortung für die langfristige Verfügbarkeit, Pflege oder
    Aktualisierung der eingesetzten Open-Source-Tools. Sollten diese Komponenten
    nicht länger von der jeweiligen Open-Source-Community oder durch externe Anbieter
    unterstützt werden, ist der Anbieter nicht verpflichtet, alternative Lösungen ohne
    zusätzliche Vergütung bereitzustellen.
    8.4 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
    Schaden.
    8.5 Haftungsausschluss für indirekte und Folgeschäden
    Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich
    entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverlust, es sei denn,
    diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    8.6 Entfall von Ansprüchen bei unerlaubten Änderungen
    Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz entfallen, wenn der Kunde
    eigenmächtig Änderungen, Anpassungen oder Konfigurationen an der Software
    vorgenommen hat, ohne den Anbieter zu informieren oder dessen Zustimmung
    einzuholen.
    8.7 Haftung für Drittanbieter
    Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen Datenschutz- oder
    Sicherheitsbestimmungen durch beauftragte Drittanbieter, sofern der Anbieter
    nachweisen kann, dass er bei der Auswahl und Beauftragung des Drittanbieters die
    erforderliche Sorgfalt angewandt hat und alle zumutbaren Maßnahmen zur
    Sicherstellung der Datenschutzkonformität getroffen wurden. Der Anbieter bleibt
    verantwortlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden.
    Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch
    Drittanbieter verursacht werden, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit des
    Anbieters begünstigt wurden.
  9. Haftung für Ausfälle und technische Einschränkungen
    9.1 Haftung für technische Ausfälle und Drittanbieter-Einschränkungen
    Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Unterbrechungen oder
    Einschränkungen der bereitgestellten Lösung, unabhängig davon, ob diese durch
    technische Störungen bei Drittanbietern, Netzwerkprobleme, technische
    Einschränkungen der verwendeten Software oder durch eigenes Verschulden, z.B.
    im Rahmen von Updates oder Wartungsarbeiten, entstehen. Jegliche Haftung für
    Schäden und Kosten, die durch solche Ausfälle oder Unterbrechungen entstehen, ist
    ausgeschlossen.
    9.2 Haftungsausschluss für unautorisierte Änderungen durch den
    Kunden
    Schäden oder Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung, unerlaubte
    Eingriffe oder Änderungen am System seitens des Kunden oder durch Dritte, die
    nicht vom Anbieter autorisiert wurden, entstehen, schließen die Haftung des
    Anbieters aus.
    9.3 Haftungsausschluss für Updates und Wartungsarbeiten
    Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die während
    oder infolge von Updates und Wartungsarbeiten entstehen. Alle Wartungsarbeiten
    erfolgen im Einklang mit den branchenüblichen Standards.
    9.4 Service-Level-Vereinbarung (SLA) für Hosting und Monitoring
    Der Anbieter stellt Hosting und Monitoring der Lösungen im Rahmen der
    branchenüblichen Verfügbarkeit bereit, ohne eine dauerhafte oder
    unterbrechungsfreie Bereitstellung zu garantieren. Wartungsarbeiten oder
    unvorhergesehene technische Störungen können zu vorübergehenden
    Unterbrechungen führen. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle und Kosten, die durch
    planmäßige Wartungsarbeiten oder technisch notwendige Updates entstehen und ist
    bemüht, Störungen während der regulären Geschäftszeiten zu beheben.
  10. Verjährung und Gewährleistung
    10.1 Verjährung von Sach- und Rechtsmängelansprüchen
    Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach
    Bereitstellung der Leistung bzw. Abnahme, es sei denn, es handelt sich um
    vorsätzlich verschuldete Mängel.
    10.2 Verjährung bei Schadensersatzansprüchen
    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden
    unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen und sind von der einjährigen
    Verjährungsfrist ausgenommen.
  11. Datenschutz und Vertraulichkeit
    11.1 Vertraulichkeitspflicht für Kundeninformationen
    Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen, die im Rahmen
    des Vertragsverhältnisses vom Kunden erhalten werden, ausschließlich zur
    Vertragserfüllung zu nutzen und unbefugt Dritten nicht zugänglich zu machen.
    11.2 Schutzpflicht des Kunden für vertrauliche Anbieterinformationen
    Beide Parteien sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
    weitere anwendbare Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten
    nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke zu verarbeiten.
    11.3 Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen
    vertraulichen Informationen des Anbieters nur zur vertraglich festgelegten Nutzung zu
    verwenden und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
    Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Einsatz unserer
    Lösungen, wie ein KI-Chatbot auf seiner Webseite den geltenden rechtlichen
    Anforderungen entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung
    geeigneter Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für Endnutzer.
    11.4 Datensicherungspflicht des Kunden
    Der Kunde ist für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten
    verantwortlich, insbesondere vor und nach Wartungsarbeiten. Eine Datensicherung
    sollte mindestens einmal täglich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass
    aktuelle Daten im Falle eines Datenverlusts wiederhergestellt werden können. Der
    Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch eine unzureichende
    Datensicherung seitens des Kunden verursacht werden.
    11.5 Vertragsstrafe bei Vertraulichkeitsverstößen
    Bei einem Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser AGB ist
    der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € verpflichtet.
    Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe
    mindert nicht das Recht des Anbieters, weitergehenden Schadensersatz für
    entstandene Schäden geltend zu machen.
    11.6 Verschwiegenheitspflicht über interne Verfahren und
    Technologien
    Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationen über die für die Leistungserbringung
    eingesetzten Technologien und Verfahren des Anbieters an Dritte weiterzugeben.
    Dazu gehören alle eingesetzten Software-Tools und internen Arbeitsmethoden, die
    nicht explizit Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung sind.
    11.7 Einwilligung des Kunden zur Datenübermittlung
    Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass personenbezogene
    und sensible Daten zur Vertragserfüllung an Drittanbieter, einschließlich solcher
    außerhalb der EU/EWR, übermittelt werden dürfen. Der Anbieter informiert den
    Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Drittanbieter und deren Standorte, sofern
    keine berechtigten Interessen des Anbieters entgegenstehen. Die Einwilligung gilt für
    die gesamte Vertragslaufzeit, kann jedoch bei berechtigten Gründen schriftlich
    widerrufen werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, alternative Drittanbieter
    einzusetzen, falls der Kunde Einspruch erhebt, es sei denn, dies ist technisch oder
    wirtschaftlich zumutbar. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
  12. Anpassungen und Änderungen der AGB
    12.1 Anpassungen durch gesetzliche und technische Änderungen
    Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB anzupassen oder zu ändern, sofern
    dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder zur
    Wahrung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs erforderlich ist.
    12.2 Benachrichtigungspflicht bei Änderungen und Widerspruchsrecht
    Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gelten die
    Änderungen als akzeptiert.
  13. Schlussbestimmungen
    13.1 Salvatorische Klausel und Ersatz unwirksamer Bestimmungen
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder
    werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
    verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
    wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
    Bestimmung möglichst nahekommt.
    13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
    ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
    Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    13.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB
    Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (AGB) anzupassen, sofern dies durch rechtliche, wirtschaftliche oder technische
    Veränderungen erforderlich wird. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden
    dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt.
    Falls der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der
    Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Anbieter
    wird den Kunden auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines ausbleibenden
    Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Für den Fall eines rechtzeitigen Widerspruchs
    ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu
    kündigen.
    13.4 Konkludente Zustimmung bei Vertragsänderungen
    Zahlungen des Kunden, die nach Bekanntgabe einer Vertragsänderung erfolgen, werden als stillschweigende Zustimmung zu den neuen Bedingungen angesehen.
    Sollte der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang einer Mitteilung über Vertragsänderungen keine Einwände erheben oder den Vertrag nicht kündigen, tritt die Änderung automatisch in Kraft.

    Anhang 1: Ergänzende Hinweise und rechtliche
    Anmerkungen
    Anmerkung zur Verwendung der AGB im B2B-Bereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Verträge zwischen
    Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorgesehen. Sie sind nicht auf
    Verbraucherverträge anwendbar und berücksichtigen die rechtlichen Besonderheiten
    des B2B-Geschäftsverkehrs.
    Haftungsausschluss bei der Nutzung von Open-Source-Komponenten
    Der Anbieter setzt Open-Source-Software ein, deren Lizenzbedingungen und
    Funktionalitäten teilweise außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters
    liegen. Kunden erkennen an, dass Einschränkungen, die auf der Nutzung von Open
    Source-Software beruhen, nicht der Haftung des Anbieters unterliegen.

    Anhang 2: Erläuterungen zur Verjährungsfrist und
    Gewährleistungsrechte

    Verjährungsfrist für Mängelansprüche
    Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt in der Regel ein Jahr ab
    Bereitstellung bzw. Abnahme, sofern im Vertrag keine abweichenden Fristen
    vereinbart wurden. Ausgenommen von der verkürzten Verjährungsfrist sind
    Mängelansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder einer Verletzung des
    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
    Erweiterte Haftungsbeschränkung bei Digitalisierung und KI-Lösungen
    Für Schäden und Ansprüche, die durch die Nutzung von Technologien mit
    experimentellem Charakter wie künstlicher Intelligenz (KI) und digitaler
    Automatisierung entstehen, übernimmt der Anbieter eine Haftung im Rahmen der
    gesetzlich zwingenden Vorschriften. Da sich die zugrunde liegenden Technologien
    kontinuierlich weiterentwickeln, können Haftungen und Mängelansprüche nur für klar
    definierte und dokumentierte Funktionalitäten übernommen werden, die bei
    Vertragsabschluss in die Spezifikationen aufgenommen wurden.

    Anhang 3: Hinweise zur Datensicherheit und
    Verarbeitung personenbezogener Daten
    Datensicherheit

    Der Anbieter verpflichtet sich, die jeweils aktuellen und angemessenen technischen
    und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit
    einzuhalten. Insbesondere werden Daten nur nach den aktuellen Standards
    verschlüsselt übertragen und gegen unbefugte Zugriffe gesichert.
    Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO
    Sowohl der Anbieter als auch der Kunde sind verpflichtet, die Regelungen der
    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die jeweils anwendbaren nationalen
    Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, schließen die Parteien
    einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag, um die Sicherheit und Vertraulichkeit
    der personenbezogenen Daten sicherzustellen, die im Rahmen der
    Vertragsbeziehung verarbeitet werden.
    Verantwortlichkeiten im Rahmen der Datenverarbeitung
    Im Falle von Drittanbietern, die zur Bereitstellung der vertraglich geschuldeten
    Leistungen herangezogen werden, bleibt der Anbieter verpflichtet, sicherzustellen,
    dass die Datenschutzanforderungen auch durch diese Subunternehmen eingehalten
    werden. Kunden werden über die Verarbeitung ihrer Daten durch Drittanbieter
    informiert und können gegen die Einbindung einzelner Drittanbieter Einspruch
    einlegen, sofern berechtigte Interessen bestehen.
  14. Schlussformulierung
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KI Experten Schmehrer & Bär GbR
    treten mit dem genannten Datum in Kraft und gelten für alle Vertragsabschlüsse ab
    diesem Zeitpunkt. Jegliche Anpassungen oder Änderungen der AGB, die durch
    gesetzliche Vorgaben oder betriebliche Notwendigkeiten erforderlich werden, werden
    den Kunden rechtzeitig zur Kenntnis gebracht und treten einen Monat nach
    Bekanntgabe in Kraft, sofern der Kunde keine Einwände erhebt.
    Diese AGB sowie alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen unterliegen
    ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
    UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz
    der KI Experten Schmehrer & Bär GbR.